Keep Vision GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zahlungsdienstleistung

I. VERTRAGSGEGENSTAND
Der Zahlungsdienstleistungsvertrag ist ein Rahmenvertrag. Er regelt die Zusammenarbeit der Firma Keep Vision GmbH mit dem Auftraggeber zur Abrechnung von voraussichtlich unstreitigen Forderungen des Auftraggebers. Er gilt für alle Zahlungsdienstleistungsaufträge, die der Auftraggeber der Firma Keep Vision GmbH erteilt.

II. VERTRAGSDAUER
Die Zahlungsdienstleistungsaufträge enden mit der restlosen Befriedigung der Haupt- und Nebenforderungen oder dann, wenn sich eine Forderung endgültig als Uneinbringlich erweist.


III. LEISTUNGEN DER FIRMA KEEP VISION GMBH
Die Firma Keep Vision GmbH übernimmt die Abrechnung von Forderungen des Auftraggebers, die nicht ernstlich bestritten sind. Die Bearbeitung erfolgt nach den individuellen Bedürfnissen des Auftraggebers und beinhaltet alle Maßnahmen, die zur erfolgreichen Abrechnung vor der Einleitung gerichtlicher Schritte erforderlich sind, wie Mahnungen, persönliche Gespräche, Vermittlung und Telefonservice. Die Firma Keep Vision GmbH stellt hierzu ihr internes Datennetz zur Verfügung. Bei streitig gewordenen Aufträgen bereitet die Firma Keep Vision GmbH die Unterlagen vor, damit die Bearbeitung von einem Rechtsanwalt oder Rechtsbeistand fortgeführt werden kann. Der Auftraggeber hat die Pflicht hierbei mitzuwirken. Die Firma Keep Vision GmbH zieht auch die Kosten ein, die im Zuge der Bearbeitung entstehen und vom Schuldner zu erstatten sind. In laufenden Abrechnungssachen erfolgt kein Insolvenzmonitoring, d.h., dass keine Überprüfungen auf etwaige Insolvenzverfahren des Schuldners erfolgen.


IV. VERGÜTUNG/LEISTUNGSNACHWEIS
Die Firma Keep Vision GmbH erhält als Vergütung für ihre Tätigkeiten eine Erfolgsprovision gemäß vereinbarter Tabelle 4 – Gläubigerabrechnung, basierend auf der eingezogenen Hauptforderung, Mahnkosten und Zinsen. Weiterhin fällt ein Honorar basierend auf dem Streitwert an. Der Auftraggeber ermächtigt hiermit die Keep Vision GmbH, dieses Honorar gemäß § 286 BGB gegenüber dem Schuldner in Rechnung zu stellen und mit den ersten Zahlungen des Schuldners zu verrechnen. Wenn der Auftraggeber den Auftrag kündigt, eine weitere Bearbeitung verhindert, eine eigene Lösung mit dem Schuldner findet oder sich herausstellt, dass die Forderung bei Auftragserteilung nicht bestand, und die Firma Keep Vision GmbH deshalb die Erfolgsprovision und das Honorar nicht verdienen kann, schuldet der Auftraggeber der Firma Keep Vision GmbH für deren Tätigkeiten eine vom Erfolg unabhängige Vergütung, die sich in der Höhe nach dem Stand der bis dahin erbrachten Leistungen richtet. Die Keep Vision GmbH hat auch die Möglichkeit, einzelne oder alle Aufträge zu kündigen und Kosten und Auslagen abzurechnen, wenn der Kunde offene Posten über 2 Monate hat, die Bearbeitung einzelner oder aller Akten verhindert oder das Vertrauensverhältnis gestört ist. Auf diese erfolgsunabhängige Vergütung werden diejenigen Provisionen angerechnet, die die Firma Keep Vision GmbH durch einen Teileinzug bereits verdient hat. Diese beträgt in der Regel den Betrag, der dem Schuldner als Inkassokosten gemäß § 286 BGB in Rechnung gestellt wurde. Die Höhe der Inkassokosten orientiert sich an den RVG-Gebühren (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die Liste der Inkassokosten kann jederzeit kostenfrei angefordert werden bzw. ist auch auf der Internetseite der Keep Vision GmbH einsehbar. Die Vertragspartner vereinbaren, dass die von der Keep Vision GmbH abzurechnende Vergütung mit Abschluss des Verfahrens fällig wird, sofern nicht anders geregelt und bezahlt. Die Keep Vision GmbH ist nicht verpflichtet, eine Handakte zu führen. Alle Akten werden ausschließlich digital geführt. Der Nachweis über den Inhalt der versendeten Schreiben ist nicht geschuldet.


V. AUSLAGEN
Soweit die Firma Keep Vision GmbH zur Durchführung des Auftrags Kosten verauslagt, sind diese vom Auftraggeber zu erstatten. Üblicherweise fallen Kosten für das Gericht, den Gerichtsvollzieher und die öffentlichen Register (z.B. Gewerbekartei, Einwohnermeldeamt, Handelsregister, Schufa) an. Die im Einzelfall ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers ist erforderlich, wenn Maßnahmen Kosten außerhalb des üblichen Rahmens verursachen, z.B. die Einholung von Auskünften bei einer Detektei oder Auskunftei. Die Vertragspartner vereinbaren, dass die von der Keep Vision GmbH abzurechnenden Gebühren mit Abschluss des Verfahrens fällig werden, sofern nicht anders geregelt und bezahlt.


VI. GERICHTLICHE VERFAHREN
Der Auftraggeber beauftragt und bevollmächtigt die Firma Keep Vision GmbH, die Forderungen gerichtlich geltend zu machen. Die gerichtlichen (Rechtsanwalt/Rechtsbeistand) Kosten für das streitige gerichtliche Verfahren und das Schlichtungsverfahren trägt der Auftraggeber und sind von diesem im Voraus zu tragen. Die Firma Keep Vision GmbH ist nicht befugt, einen Rechtsanwalt oder Rechtsbeistand im Namen und im Auftrag des Auftraggebers zu beauftragen, der eine höhere Vergütung verlangt, als in den Sätzen der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) vorgesehen ist.


VII. UMSATZSTEUER
Die zu entrichtenden Zahlungen und zu erstattenden Auslagen verstehen sich zusätzlich zur jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.


VIII. EINGEHENDE GELDER
Die Firma Keep Vision GmbH verrechnet eingehende Zahlungen des Schuldners zunächst mit den angefallenen und noch offenen Auslagen und anschließend mit der Vergütung (Erfolgsprovision). Zu den Auslagen zählen auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten eines Mahnverfahrens.


IX. VEREINBARUNGEN MIT DEM SCHULDNER
Die Firma Keep Vision GmbH ist befugt, mit dem Schuldner Ratenzahlungsvereinbarungen und Vergleiche ohne vorherige Absprache oder Zustimmung des Auftraggebers zu treffen. Schließt der Auftraggeber Vereinbarungen mit dem Schuldner oder leistet dieser Zahlungen an den Auftraggeber, ist die Firma Keep Vision GmbH unverzüglich zu informieren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zahlungsdienstleistung


X. ABRECHNUNG
Die Firma Keep Vision GmbH erstellt innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss eines Auftrages eine Abrechnung für den Auftraggeber. Bei laufenden Verfahren kann der Auftraggeber eine Zwischenabrechnung zum Quartalsende verlangen. Der Kunde hat keinen Zinsanspruch gegen die Keep Vision GmbH zwischen dem Eingang der Gelder auf dem Fremdgeldkonto und der Auszahlung.


XI. KÜNDIGUNG DES AUFTRAGS
Beide Parteien können den Zahlungsdienstleistungsvertrag mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für eine außerordentliche Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften.


XII. SCHRIFTVERKEHR
Der gesamte Schriftverkehr zwischen den Vertragsparteien kann per E-Mail oder Telefax erfolgen. Wenn der Auftraggeber eine E-Mail-Adresse angibt, wird davon ausgegangen, dass auftragsbezogene Informationen per E-Mail gesendet werden dürfen. Es ist dem Auftraggeber bekannt, dass E-Mails Viren enthalten können, dass andere Internetteilnehmer Kenntnis von ihrem Inhalt nehmen können und dass nicht sichergestellt werden kann, ob die E-Mails tatsächlich vom angegebenen Absender stammen.


XIII. VERRECHNUNGEN
Die Keep Vision GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, offene Salden mit Guthaben zu verrechnen. Die Verrechnung erfolgt jedoch nicht pauschal. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, offene Posten umgehend auszugleichen. Die Verrechnungsmöglichkeit gilt auch für mittelbar verbundene Unternehmen.


XIV. DATENSCHUTZ/HERAUSGABE VON UNTERLAGEN
Die Verpflichtung zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten erlischt fünf Jahre nach Beendigung des Auftrages. Danach dürfen alle im Besitz der Keep Vision GmbH befindlichen Aktenstücke vernichtet werden, sofern der Auftraggeber zuvor aufgefordert wurde, die Handakten abzuholen und der Auftraggeber dieser Aufforderung innerhalb von sechs Monaten nicht nachgekommen ist. Die Keep Vision GmbH scannt alle Unterlagen ein und ist berechtigt, alle Unterlagen außer Schuldtitel zu vernichten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Keep Vision GmbH im Rahmen des Auftrags personenbezogene Daten speichert und übermittelt, unter Beachtung des jeweils geltenden Datenschutzgesetzes.


XVII. SCHRIFTFORMERFORDERNIS
Alle Absprachen und Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung der Keep Vision GmbH. Für telefonische oder mündliche Erklärungen und Auskünfte wird keine Haftung übernommen.


XVIII. EINMELDUNG VON DATEN IN AUSKUNFTEIEN
Hiermit ermächtigen wir das Zahlungsdienstleistungsunternehmen Keep Vision dazu, die von uns übergebenen offenen Forderungen gemäß § 28a BDSG an Auskunfteien zu melden.


XIX. VERBRAUCHERSCHLICHTUNGSVERFAHREN
Verbraucher werden darauf hingewiesen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


XX. VERJÄHRUNG UND VERWIRKUNG
Eine Verjährungskontrolle durch die Keep Vision GmbH hinsichtlich der zur Abrechnung übergebenen Forderungen findet nicht statt, sofern der Kunde ein Unternehmer ist. In diesem Fall ist eine Haftung der Keep Vision GmbH ausgeschlossen. Das gilt auch für die Verwirkungskontrolle. Alle Ansprüche von Kunden, die Unternehmer sind, gegen die Keep Vision GmbH verjähren in einem Jahr ab dem Datum der Schlussabrechnung an die zuletzt bekannte Adresse des Kunden.


XXI. MITWIRKUNGSPFLICHT/VERSCHWIEGENHEIT
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Daten ordnungsgemäß übermittelt werden (z.B. keine Doppelbeauftragung o.ä.). Der Kunde hat auch die Pflicht, Änderungen von Firmenbezeichnungen, Adressen, Personen usw. der Keep Vision GmbH umgehend mitzuteilen. Die Keep Vision GmbH wird auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Verschwiegenheitspflicht wahren. Der Kunde erklärt sich einverstanden, in die Kunden-/Referenzliste der Keep Vision GmbH aufgenommen zu werden. Die Vertraulichkeit der Daten gemäß den Datenschutzgesetzen wird beachtet, und auch Subunternehmer werden entsprechend verpflichtet.


XXII. SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsbestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die wirtschaftlich am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.


XXIII. GERICHTSSTAND/RECHTSWAHL
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.



Gültig ab Mai 2023